Abschiednehmen …
In Baden-Württemberg darf der Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben (Hausaufbahrung). So können Sie als Angehörige ihre Verwandten, Freunde und Nachbarn benachrichtigen, um in Ruhe Abschied zu nehmen.
Früher hielt man am Bett Totenwache, die ganze Familie – Erwachsene mit Kindern und Enkeln, Freunde und Nachbarn verabschiedeten sich.
Genauso ist die Verabschiedung in den Räumen des örtlichen Friedhofs möglich, sofern vorhanden. Über die oft sehr unterschiedlichen Bedingungen informieren wir Sie gerne.
Einige Kommunen haben hier im Kaiserstuhl spezielle Aufbahrungsvereine, für die eine Mitgliedschaft nicht erforderlich ist, um die Räume zu nutzen.
In unserem Haus der Sterne stehen Ihnen zwei Abschiedsräume zur Verfügung. Dort können Sie die Verstorbenen nach Absprache mit uns zu jeder Zeit besuchen.
Eine Aufbahrung im Hause ist je nach Krankheit und örtlichen Gegebenheiten möglich, auch wenn der Tod im Krankenhaus oder einer anderen Institution eintrat. Sprechen Sie uns frühestmöglich an, damit wir gemeinsam tätig werden können.
Unser Abschiedraum „Daheim“
Unser Raum für die Abschiedsfeier
Die Räume können nach eigenen Wünschen geschmückt werden.